Nach 1945 Enteignetes muss raus

Ost-Museen

Museen im Osten verlieren mit Monatsende zahlreiche Kunstgüter aus ihren Sammlungen. Bilder, Möbel, Bücher oder Waffen, die im Zuge der Bodenreform nach dem Zweiten Weltkrieg enteignet wurden, müssen bei sicher geklärter Herkunft an die Alteigentümer zurückgegeben werden. Der in Dresden tätige Provenienzexperte Gilbert Lupfer geht von einer fünfstelligen Gesamtzahl aus. Viele wichtige Stücke, auf die bis 1994 Anspruch erhoben wurde, konnten durch Ankauf, Dauerleihgabe- oder Nutzungsverträge gesichert werden. Nach einem Bundesgesetz durften die Kunstgüter 20 Jahre im sogenannten Nießbrauch kostenlos genutzt und gezeigt werden. Die Frist endet am 30. November.

Besonders betroffen sind Sachsen und Thüringen, dort gab es viele Residenzen und Adelsfamilien. Der Freistaat war vor allem mit Forderungen der Wettiner konfrontiert, die er nach 1999 mehrfach mi...


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