Bienentod vor Gericht
Imkerverbände am EuGH-Prozess beteiligt
Pestizidhersteller klagen vor dem Europäischen Gerichtshof gegen ein Moratorium für ihre Produkte. Nun dürfen auch ihre Gegenspieler, die Imker, am Prozess teilnehmen.
Die Auswirkungen auf einzelne Bienen durch sogenannte Neonicotinoide sind mittlerweile belegt. Zwar fallen die Honigsammler nicht direkt vom Himmel, aber Orientierungslosigkeit und Kommunikationsschwierigkeiten haben eindeutig subletale, also nachfolgend tödliche Wirkung. Im Herbst vergangenen Jahres führte die Erkenntnis zu einem Moratorium der Pestizide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Die Verwendung von gebeiztem Saatgut beim Anbau von Mais, Sonnenblumen, Raps und Baumwolle ist seitdem untersagt. Gespritzt werden darf das Pestizid jedoch uneingeschränkt bei Nutzpflanzen, die als nicht attraktiv für Bienen eingestuft wurden.
Als Reaktion auf das Moratorium zogen die Hersteller BASF, Bayer und Syngenta vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Sie zweifeln die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der EU-Kommission an. Um zu vermeiden, dass »Entscheidungen im Hinterzimmer getroffen werden«, so Thomas Radetzki vom ...
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