Behandlung im Krankenhaus im Ausland

EuGH-Urteil

Wenn sich schwer kranke EU-Bürger nicht auf die Krankenhäuser in ihrem Heimatland verlassen können, haben sie unter Umständen das Recht auf eine Behandlung im Ausland.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied am 9. Oktober 2014 (Az. C-268/13), dass schwer kranke EU-Bürger in bestimmten Fällen das Recht auf eine Behandlung im Ausland haben - mit der Einschränkung, dass Engpässe in einer einzelnen Klinik dafür aber nicht ausreichen.

Dem Urteil zufolge dürfen Krankenkassen die Erstattung von Kosten nicht ablehnen, wenn eine...


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