Vom Folterbericht zur Anklagebank

Menschenrechtler fordern nach CIA-Enthüllungen strafrechtliche Konsequenzen

Nach dem CIA-Folterbericht räumt Präsident Obama ein Fehlverhalten der USA ein. Menschenrechtlern ist das zu wenig, sie fordern strafrechtliche Konsequenzen.

525 Seiten umfasst die Zusammenfassung des 6300-seitigen Senatsberichts über die Folterpraxis der CIA. Obwohl viele Stellen geschwärzt sind, vermitteln schon sie einen verheerenden Eindruck vom Umgang der USA mit vermeintlichen Terrorverdächtigen. Der Geheimdienstausschuss hat die Untersuchung in 20 Punkten zusammengefasst. So sei die Anwendung »erweiterter Verhörmethoden« kein Mittel, um Geheimdiensterkenntnisse zu beschaffen und Häftlinge zur Kooperation zu bewegen. Ihre Rechtfertigung durch die CIA beruhe auf falschen Behauptungen über deren Wirksamkeit. Haftbedingungen wie Verhöre seien viel schlimmer gewesen, als dargestellt. Falsche Informationen hätten eine angemessene juristische Analyse ebenso verhindert wie die wirksame Aufsicht und Entscheidungsfindung durch das Weiße Haus und den Kongress. Zudem seien Missionen anderer Sicherheitsbehörden behindert worden.

Die CIA selbst sei noch unvorbereitet gewesen, als sie mit ...


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