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Hohe Warmwasserkosten bei Leerstand

Karlsruhe. Mieter müssen bei einem hohen Wohnungsleerstand in ihrem Haus höhere Kosten für die Warmwasser- und Heizungsanlage akzeptieren. Es ist zulässig, dass der Vermieter in solchen Fällen die Warmwasserkosten nicht nur nach der Wohnfläche, sondern auch nach dem Verbrauch im Haus berechnet, urteilte am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (AZ: VIII ZR 9/14) Damit bekam eine Wohnu...

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