nd-aktuell.de / 20.12.2014 / Politik / Seite 5

Regierung will Anti-CIA-Ermittlungen nicht unterstützen

Generalbundesanwalt fragt nach komplettem Folterbericht des US-Senatsausschusses - Außenamt weiß nur, was in den Medien zu lesen war

René Heilig
Während der Generalbundesanwalt in Karlsruhe sich zu faktischen Vorermittlungen gegen die CIA gedrängt sieht, zeigt die Bundesregierung in Berlin nur Desinteresse an dem Thema.

Die Bundesregierung will den Generalbundesanwalt Harald Range offenbar nicht bei möglichen Ermittlungen gegen Verantwortliche am CIA-Folterprogramm unterstützen. Das lässt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des LINKEN-Abgeordneten Stefan Liebich schließen.

»Die amerikanische Regierung hat bereits angekündigt, dass der vollständige Bericht aus Gründen der nationalen Sicherheit nicht freigegeben wird«, schreibt das Außenamt. Auch über die Rolle der EU-Mitgliedsstaaten Polen, Rumänien, der baltischen Staaten und anderer bei der Bereitstellung von CIA-Foltergefängnissen sowie über die Rolle der US-Streitkräfte in Deutschland wisse die Regierung nur, was den Medien und dem Bericht eines Bundestagsuntersuchungsausschusses zu entnehmen ist.

Ganz anders hatte der Generalbundesanwalt auf die Veröffentlichung des CIA-Folter-Berichts durch den US-Senat reagiert. Ranges Behörde prüft, ob er im Zusammenhang mit dem 6000 Seiten starken Bericht ermitteln soll.

»Wir haben dazu einen Beobachtungsvorgang angelegt«, hatte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Marcus Köhler, am Donnerstag erklärt und damit bestätigt, dass die Behörde in Karlsruhe quasi Vorermittlungen aufgenommen hat. Zuvor hatte unter anderem LINKE-Fraktionschef Gregor Gysi Strafanzeige gestellt. Die durch den US-Senatsbericht bekannt gewordenen Folterpraktiken erfüllten die Tatbestände der schweren Körperverletzung, der Erpressung, des Menschenraubs sowie zumindest in einem Fall auch des Mordes, begründete Gysi sein Begehren. Die CIA-Folter offenbare teilweise »zutiefst bestialische und sadistische Motive, Neigungen und Methoden der Beteiligten«, schrieb der Rechtsanwalt in einem Brief an Range.

Ranges Sprecher bestätigte, dass zahlreiche weitere Strafanzeigen eingegangene sind. Sie richten sich unter anderem gegen Mitglieder der Regierung von Ex-US-Präsident George W. Bush. Nach dem Völkerrecht können unter bestimmten Umständen auch im Ausland begangene Verbrechen ohne Bezug zum Inland von Deutschland aus verfolgt werden. Zudem liegt die Mitwirkung Deutschlands zumindest bei der logistischen Sicherstellung von Entführungsflügen des US-Geheimdienstes und des Militärs weitgehend im Dunkel.

Um dem Verdacht nachgehen zu können, will der Generalbundesanwalt allerdings die ungekürzte Version des US-Senatsberichts lesen. Bisher haben die USA nur eine rund 500 Seiten starke Zusammenfassung des 6000-Seiten-Berichts veröffentlicht, in der viele Stellen geschwärzt wurden. Im Detail wird darin beschrieben, wie Häftlinge in geheimen Gefängnissen, die auch in verschiedenen EU-Staaten errichtet worden waren, ohne Anklage festgehalten und bis zur Bewusstlosigkeit gequält wurden.

Auch die Grünen forderten am Mittwoch Einblick in den vollständigen Bericht. Die Partei interessiert es, ob die bisher geschwärzten Stellen möglicherweise Erkenntnisse über die direkte oder indirekte Folterbeteiligung Deutscher bieten. Zudem geht es um zusätzliche Informationen über die Entführung deutscher Staatsbürger, beispielsweise im Fall von Khaled el-Masri. Dabei wäre auch die Rolle des damaligen Kanzleramtschefs Frank-Walter Steinmeier (SPD) zu ergründen. Er war für die Geheimdienste zuständig und ist heute Bundesaußenminister.

Liebich findet das Verhalten der Bundesregierung »empörend«. Wie im Fall von des NSA-Whistleblowers Edward Snowden wolle sie gegen »Verbrechen im US-Staatsauftrag offenbar nichts unternehmen«, kritisierte der Außenpolitikexperte gegenüber »nd«. Er rät der Bundesregierung, »umgehend den vollständigen ungeschwärzten Bericht anzufordern und ihren Verpflichtungen aus der UN-Konvention gegen Folter nachzukommen«.