Klarstellung zur Essenspflicht in Kitas
Schwerin. Die seit Jahresbeginn geltende Pflicht zur Essensteilnahme in Kindertagesstätten Mecklenburg-Vorpommerns lässt Familien und Betreibern doch mehr Spielräume als zunächst angenommen. Wie aus der Antwort der SPD/CDU-Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, können sich Kitas bei der Bereitstellung der Mahlzeiten auch »externer Dritter« bedienen. »Damit ist es wie bisher möglich, dass Eltern ihren Kindern auch im Rahmen der Vollverpflegung Essen in die Einrichtung mitgeben können«, erklärte die LINKEN-Landtagsabgeordnete Jacqueline Bernhardt am Dienstag in Schwerin. Eltern und Kitas seien darüber aber nicht informiert gewesen. »Es ist völlig unverständlich, dass die Landesregierung erst sehr spät, kurz nach zwölf mit dieser Information herausrückt«, beklagte Bernhardt. dpa/nd
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