Anzahlung bei Reisebuchung - diese Regelung ist unwirksam

Reiserecht

  • Lesedauer: 1 Min.
Immer wieder kommt es in der Praxis vor, dass Reiseveranstalter vom Kunden mit der Buchung einer Reise eine Anzahlung einfordern, obwohl das nach allgemeiner Rechtsprechung unzulässig ist.

Der Fall: Ein Reiseveranstalter hatte von seinen Kunden bei der Buchung der Reise eine 30-prozentige Anzahlung verlangt. Der 70-prozentige Rest wollte der Veranstalter 40 Tage vor Reisebeginn »ohne zusätzliche Aufforderung« kassieren.

Mit dieser Praxis beschäftigte sich nunmehr auch das Oberlandesgericht Düsseldorf. Das entschied nach einem aktuellen Urteil (Az. 6 U 161/13), dass diese Regelung unwirksam ist, weil die Kunden dadurch unangemessen benachteiligt werden. nd

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