Hände weg von Handyversicherung

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Smartphones - beim Kauf eines Gerätes bieten Verkäufer dem Kunden gerne eine Handyversicherung mit an. Einige Angebote gibt es sogar nur inklusive eines Versicherungsvertrags.

Was viele Kunden nicht wissen: Nur in den wenigsten Fällen ist der Abschluss eines solchen Vertrages sinnvoll. In der Regel sind die Tarife zu teuer und beinhalten häufig eine ganze Reihe von Ausschlüssen wie Diebstahl oder Schäden durch Witterungseinflüsse.

»Lassen Sie sich vom Verkäufer nicht zum Abschluss einer Versicherung überreden«, warnt Martin Oetzmann vom Bund der Versicherten (BdV). »Bietet der Händler ein Handy oder einen Mobilfunkvertrag nur inklusive einer Versicherung an, entscheiden Sie sich besser für ein anderes Produkt oder kaufen das Wunschgerät gleich ganz woanders.«

In den Verträgen sind die Bedingungen und Gründe für einen Ausschluss häufig nicht eindeutig formuliert und bieten so einen Interpretationsspielraum. Im Schadensfall ist Ärger zwischen dem Kunden und dem Versicherer programmiert. Zudem erfährt der Kunde nicht selten erst nach Unterschrift, was für einen Vertrag er eigentlich abgeschlossen hat, da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erst mit Abschluss des Vertrages ausgehändigt werden. Die Prämie der Versicherung steht selten im angemessenen Verhältnis zum Wert des Handys, zumal im Schadensfall in der Regel nur der Zeitwert und nicht der Neuwert eines Gerätes ersetzt wird.

Unter bestimmten Bedingungen sind Handys, Tablets und Notebooks ohnehin in der Hausratversicherung mitversichert. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer, welche Risiken und Schäden abgedeckt sind. Hier können Sie auch sicher sein, von einem Versicherungsexperten beraten zu werden. Im Mobilfunkgeschäft preisen Elektronik-Fachverkäufer die Verträge an, die oft keine oder nur bedingt Ahnung von Versicherungsprodukten haben. BdV/nd

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