Teils satte Rabatte und Rechte der Kunden

Winterschlussverkauf auch ohne Winter

  • Lesedauer: 3 Min.
Offiziell gibt es ihn gar nicht mehr, den Winterschlussverkauf (WSV). Mit der Änderung des Rabattgesetzes 2001 sind die Schlussverkäufe nicht mehr ausdrücklich reglementiert. Sie können also ohne Sortimentsbeschränkung und ohne zeitliche Vorgaben durchgeführt werden.

Zwar haben die Handelsverbände für dieses Jahr den Start des Winterschlussverkaufs für den 26. Januar 2015 terminiert, aber schon seit Jahresbeginn ist die Rabattschlacht im Gange. Dabei gewährt die Mehrzahl der Geschäfte - der Handelsverband Deutschland (HDE) spricht von 75 Prozent - freiwillig kräftige Preisnachlässe.

Wie aber sieht es mit den Kundenrechten aus? Welche Regelungen gelten für die Verbraucher und Händler? Nachfolgend einige Hinweise:

1. Umtausch: Reduzierte Waren im Schlussverkauf sind meist grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Wer also einwandfreie Ware umtauschen will, ist auf Kulanz des Händlers angewiesen. Ist die Ware aber mangelhaft, kann der Kunde dies reklamieren. Entweder erhält er sein Geld zurück oder - was häufig Praxis ist - einen entsprechenden Warengutschein. Aufpassen müssen Verbraucher, wenn Ware wegen eines Fehlers oder leichter Verschmutzung preislich reduziert wurde. Dann ist eine Reklamation deswegen nicht möglich - wohl aber, wenn ein zusätzlicher Mangel auftritt.

2. Nachbesserung: Bei einem Fehler der Ware hat der Kunde nicht sofort das Recht, sein Geld zurückzuverlangen. Zunächst darf der Händler Ersatz oder eine Reparatur anbieten. Erst wenn diese Bemühungen erfolglos waren, kann der Kunde einen Preisnachlass aushandeln oder die reklamierte Ware zurückgeben.

3. Reklamationsfrist: Für Händler gilt eine zweijährige Gewährleistungsfrist, in der sie für das Produkt haften. Deshalb der Rat an die Verbraucher: Unbedingt Kassenbon aufheben! Tritt innerhalb des ersten halben Jahres ein Mangel auf, muss der Händler beweisen, dass das Produkt beim Kauf einwandfrei war. Danach ist der Kunde in der Pflicht und muss nachweisen, dass die Ware schon beim Kauf beschädigt war.

4. Unverbindliche Preisempfehlung: Gerade Elektromärkte werben gern mit Rabatten auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentralen geben viele Händler die Preisempfehlung des Herstellers als zu hoch an, so dass die offerierten hohen Preisnachlässe in Wirklichkeit weit niedriger sind. Hier hilft ein Preisvergleich.

5. Mondpreise: Eine Preissenkung ist Augenauswischerei, wenn der Händler den Ausgangspreis vorher extra erhöht hat. Solche Mondpreise sind verboten, aber schwer nachzuweisen. Helfen können hier nur Preisvergleiche.

6. Lockvogelangebote: Ist eine angepriesene Ware schon nach kürzester Zeit nicht mehr erhältlich, liegt der Verdacht eines Lockvogelangebots nahe. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sieht vor, dass Sonderangebote für einen angemessenen Zeitraum vorrätig sein müssen - in der Regel mindestens zwei Tage. Keinesfalls darf dieses spezielle Sonderangebot bereits an dem Tag ausverkauft sein, an dem die Werbung erscheint. Verbraucherschützer raten: Wenden Sie sich an die Geschäftsleitung, um zu erreichen, dass die beworbene Ware nachbestellt wird.

7. Onlinekäufe: Wer per Internet, Post oder Telefon bestellt, kann die Ware binnen zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Musik, Videos und Software müssen noch in der versiegelten Hülle verpackt sein. Zu beachten ist: Seit Juni 2014 können Händler vom Kunden die Übernahme der Kosten für das Rücksendeporto verlangen. AFP/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal