Paris: Staatsbürgerschaft darf entzogen werden

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Paris. Wegen Terrorvergehen verurteilten Straftätern kann die französische Staatsbürgerschaft entzogen werden. Eine entsprechende Passage im Bürgerlichen Gesetzbuch Frankreichs sei »verfassungskonform«, urteilte der französische Verfassungsrat. Das Gesetz erlaubt den Entzug des Passes bei eingebürgerten Franzosen, die wegen terroristischer Straftaten verurteilt wurden. Voraussetzung ist, dass der Verurteilte nicht staatenlos wird, also noch einen anderen Pass hat. Die Regierung hat deutlich gemacht, nach der Anschlagsserie verstärkt auf diese Maßnahme zurückgreifen zu wollen. AFP/nd

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