Glatteisunfall im Parkhaus

Rutscht ein Fußgänger im überdachten Teil eines Parkhauses auf Eis oder Schneematsch aus, haftet der Parkhausbetreiber nur unter Umständen für die Verletzungen.

Das entschied das Landgericht Dortmund (Az. 3 O 566/13), wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet.

Eine Frau rutschte auf der nassen und schneebedeckten Fahrbahn eines Parkhauses aus. Sie zog sich einen Bruch im Sprunggelenk zu und verlangte vom Parkhausbetreiber Schadenersatz in Höhe von 10 000 Euro, weil der...


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