Der nächste Schnee kommt
Von der Pflicht können auch Mieter betroffen sein. Hier gibt es jedoch Regelungen, auf die die MieterZeitung verweist:
Mieterpflichten
Mieter müssen nur Winterdienst leisten, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Es gibt kein Gewohnheitsrecht, dass Parterrebewohner automatisch streuen müssen (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 16 U 123/87).
Hausordnung
Nur durch eine Regelung in der Hausordnung können Mieter nicht zum Winterdienst verpflichtet werden (Landgericht Frankfurt am Main, Az. 2/11 S 136/87).
Schneeräumplan
Das reine Aufstellen und Einwerfen eines »Schneeräumplans« in die Briefkästen der Mieter reicht nicht (Oberlandesgericht Hamm, Az. 9 U 38/12). nd
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