Opposition: Olympiabefragung ist verfassungswidrig

LINKE, Grüne und Piraten fordern Gesetzesänderung zu verbindlichen Volksabstimmungen und legen Entwurf vor

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die Berliner sollen in einer Bürgerbefragung das letzte Wort zu einer Olympia-Bewerbung für 2024 oder 2028 haben. Wer daran teilnehmen darf, und wie verbindlich solche Befragungen sind, das ist höchst umstritten.


»Wir haben über die Weihnachtsfeiertage mit Überraschung gelesen, dass es ein Lex Olympia geben soll«, sagt Klaus Lederer von der LINKEN im Abgeordnetenhaus. Gemeint ist die für den 13. September von der schwarz-roten Koalition vorgesehene Volksbefragung, die das Schicksal der Berliner Olympiabewerbung klären soll. Ein Instrument, das die Berliner Verfassung nicht vorsieht. Bis zu dieser Ankündigung schien es Konsens, dass alle Fraktionen sich auf entsprechende Verfassungsänderungen, die eine Ausweitung der Volksgesetzgebung ermöglichen, einigen.

»Es gab sogar Einladungen der SPD zu Gesprächen, doch die wurden abgesagt«, sagt Lederer. Doch nicht nur die LINKE ist durch den Coup der Koalition vergrätzt, auch Simon Weiß von den Piraten und Dirk Behrendt von den Grünen haben zu der Pressekonferenz getrommelt. Alle drei sind die rechtspolitischen Sprecher ihrer Fraktionen und neben Fragen des politischen Stils halten sie das Vo...


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