Fluganbieter verlangen oft illegale Gebühren

Reiserecht

  • Lesedauer: 2 Min.
Die Rechtslage ist klar: Eigentlich müssen Fluganbieter ihren Kunden mindestens eine kostenlose Zahlungsart anbieten. Doch viele Anbieter halten sich nicht daran und kassieren mit Zahlungsgebühren noch immer kräftig ab.

Es ist ein Ärgernis, das viele Reisende kennen: Am Ende einer Buchung taucht plötzlich eine »Zahlungsgebühr« oder »Service Fee« auf, die den Preis deutlich erhöht. Erlaubt ist das eigentlich nicht, wie die Deutsche Anwaltauskunft informiert. Denn eine EU-Verordnung regelt, dass Flugpreise von Anfang an immer einschließlich aller Gebühren und Zuschläge anzugeben sind - dadurch soll die Transparenz für Verbraucher erhöht werden.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. Xa ZR 68/09) müssen Fluganbieter ihren Kunden zudem immer mindestens eine kostenlose Bezahlmethode anbieten - und zwar eine, die dem Kunden auf dem »gängigen und zumutbaren Wege« zur Verfügung steht.

Es reicht dabei ausdrücklich nicht, wenn der Anbieter nur eine Zahlungsart wie »Visa Electron« kostenlos anbietet, die in Deutschland eher exotisch ist, oder wenn für die Bezahlung eine spezielle Kundenkreditkarte beantragt werden muss. Doch es gibt noch immer Anbieter, die diese eindeutige Rechtslage ignorieren.

Bei einer Test-Buchungsanfrage der Deutschen Anwaltauskunft auf einem großen deutschen Flugportal für einen Flug im November 2014 von Berlin nach London standen nur zwei kostenlose Bezahlmethoden zur Verfügung: Eine spezielle Kreditkarte des Flugportals und die wenig verbreitete »Visa Electron«. Bei einer Zahlung mit einer gewöhnlichen Kreditkarte berechnete der Anbieter eine »Service Fee«, durch die sich der Flugpreis von 75,08 auf 125,06 Euro erhöhte. Das Ticket wurde also allein durch die Wahl des Zahlungsmittels um über 60 Prozent teurer.

Kunden, die auf solche Angebote stoßen, sollten den Fall gut dokumentieren. »Ich empfehle, am Anfang der Flugbuchung immer einen Screenshot vom ursprünglichen Preis zu machen«, sagt der Berliner Rechtsanwalt Jan Bartholl vom Deutschen Anwaltverein (DAV). »Wenn dann später unberechtigte Kosten für die Buchung auftauchen, kann man belegen, dass der ursprünglich angezeigte Flugpreis niedriger war. Man sollte das Unternehmen dann anschreiben und mit Verweis auf die Rechtslage die unberechtigten Kosten zurückfordern«, so Bartholl.

Weigert sich das Unternehmen trotzdem, bleibt in der Regel nur der Weg einer Klage. Um sich diesen Ärger zu ersparen, empfiehlt es sich deshalb grundsätzlich, vor dem letzten Klick auf »Buchen« den Endpreis noch einmal zu überprüfen. DAV/nd

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