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BGH klärt die Zahlung von Kindesunterhalt
Wenn sich getrennt lebende Eltern die Kindesbetreuung jeweils zur Hälfte teilen
Teilen sich getrennt lebende Eltern jeweils zur Hälfte die Betreuung der gemeinsamen Kinder, entfällt damit nicht die Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/961231.bgh-klaert-die-zahlung-von-kindesunterhalt.html
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