Selbstbestimmt - auch im Ernstfall

Patienten-Verfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungs-Verfügung

Während der Bundestag um neue Regeln für die Sterbehilfe ringt und vermutlich im Laufe des Jahres neue gesetzliche Regelungen beschließen wird - oder auch nicht, hält die öffentliche Debatte um die Sterbehilfe an.

»Zahlreiche Menschen kommen jedes Jahr durch einen Unfall oder Krankheit in eine Situation, in der sie sich nicht mehr mitteilen können«, sagt Ralf Kantak, Vorstandsvorsitzender der Süddeutschen Krankenkasse (SDK). »Das verhindert die Selbstbestimmung über die medizinische Versorgung - dazu gehört auch der Wunsch, das eigene Leben zu beenden.«

Doch wie können sich Menschen in Deutschland darauf vorbereiten, dass sie in einer kritischen gesundheitlichen Situation nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu sprechen? Die SDK erklärt, wie mit Hilfe von Patienten-Verfügung und Vorsorge-Vollmacht wichtige Fragen bereits vor Eintreten eines Ernstfalls geklärt werden können - und worauf zu achten ist.

Die Patienten-Verfügung

In einer Patienten-Verfügung verfasst ein Mensch, wie er medizinisch versorgt werden möchte, wenn er einmal nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu entscheiden. Sie kann in vielen erde...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.