Aktivist bekommt im Streit um Flugblatt Recht

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Koblenz. Das Verbot eines Flugblattes zu Atomwaffen am Fliegerhorst Büchel war rechtswidrig. Das entschied das Koblenzer Verwaltungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil und gab damit einem Friedensaktivisten Recht. Der hatte bei einer Demonstration an dem Fliegerhorst in der Eifel im vergangenen Jahr ein Flugblatt verteilen wollen. Damit sollten Soldaten an dem Bundeswehrstandort aufgefordert werden, sich zu Atomwaffen auf dem Gelände zu äußern. Der Kreis Cochem-Zell untersagte die Verteilung und sah darin einen Aufruf zum Geheimnisverrat. Der Mann klagte dagegen - mit Erfolg. Der Kreis habe die Bedeutung der Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht hinreichend berücksichtigt, befanden die Richter. Auf dem Luftwaffen-Stützpunkt Büchel soll die US-Luftwaffe Atomsprengköpfe gelagert haben. dpa/nd

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