Das Mädchen wollte zur Mutter

Landesverfassungsgericht beachtete 2014 den Wunsch eines Kindes und verhängte erstmals Missbrauchsgebühren

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Drei Gemeinden behelligten das Verfassungsgericht mit einer Angelegenheit, zu der bereits ein Urteil gefällt wurde. Das Gericht verdonnerte sie zur Zahlung von jeweils 2000 Euro.

Das Landesverfassungsgericht hat im vergangenen Jahr die Rechte von Kindern gestärkt. In einer Entscheidung stellte es klar, dass der Wunsch des Kindes nicht einfach übergangen werden darf, wenn die Frage zu beantworten ist, in welcher Familie es leben soll.

Einen Fall schilderte Gerichtspräsident Jes Möller jetzt, als er die Jahresbilanz des Verfassungsgerichtes vorstellte. Das Familiengericht in Brandenburg/Havel hatte ein 12-jähriges Mädchen in eine Pflegefamilie gegeben. Die leibliche Mutter hatte das Mädchen mit der Begründung nicht bekommen, dass sie dem Vater das Umgangsrecht verweigern würde.

Bei der Entscheidung des Verfassungsgerichts, das Kind seiner Mutter zurückzugeben, habe man sich vor allem von dem Wunsch des Mädchens leiten lassen, mit der Mutter zusammenleben zu wollen, unterstrich Möller. Allein die Gefahr, dass ein Kind körperlich und seelisch Schaden nehmen könnte, würde das Wegnehmen eines leiblichen Ki...


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