Shepherd kann auf Asyl hoffen

EuGH räumt Deserteuren vor Kriegsverbrechen Schutz ein

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Luxemburg. Der desertierte US-Soldat André Lawrence Shepherd kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auf Asyl in Deutschland hoffen. Verweigern Deserteure die Beteiligung an einem Konflikt, in dem Kriegsverbrechen begangen werden oder drohen, können sie nach EU-Recht grundsätzlich einen Asylanspruch haben, urteilte der Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag. Nach der EuGH-Entscheidung muss nun das Verwaltungsgericht München prüfen, ob die USA im Irak für Kriegsverbrechen verantwortlich sind - und der Deserteur Shepherd damit ein Recht auf Asyl hat. (AZ: C-472/13)

»Es wird schwierig, aber Shepherd hat noch gute Chancen, dass sein Asylantrag in Deutschland erfolgreich ist«, zeigte sich sein Anwalt Reinhard Marx optimistisch. Der 37-jährige US-Soldat wurde 2004 als Wartungsmechaniker für Apache-Hubschrauber in den Irak geschickt. 2005 kehrte er zu seiner Einheit nach Bayern zurück, wo er den Militärdienst verlängerte. Als er erneut im Irak eingesetzt werden sollte, beantragte er in Deutschland Asyl. Im Irak finde ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg und Kriegsverbrechen statt, war seine Begründung.

Der EuGH entschied auch, dass der Asylanspruch für sämtliche Militärangehörige gelte, »also auch für Wartungstechniker wie Shepherd«, sagte Marx. Die Luxemburger Richter machten zum Asylanspruch für Deserteure aber Einschränkungen: So könne Asyl nur dann gewährt werden, wenn die Desertion das einzige Mittel ist, um die behaupteten Kriegsverbrechen zu umgehen.

Für Shepherds Anwalt Marx steht nach dem EuGH-Beschluss fest: Wird ein Kriegsverbrechen plausibel aufgezeigt, spiele es keine Rolle, ob der Militäreinsatz zuvor vom UN-Sicherheitsrat oder einer »Koalition der Willigen« abgesegnet wurde. Auch dann könne ein Asylanspruch bestehen, gab er sich für seinen Mandanten zuversichtlich.

Die Flüchtlingshilfeorganisation Pro Asyl zeigte sich dagegen mit der EuGH-Entscheidung unzufrieden. Sie kritisierte die Position der Richter, die besagt, dass bei einem Mandat durch den UN-Sicherheitsrat und auch einem »sonstigen internationalen Konsens grundsätzlich nicht« von Kriegsverbrechen auszugehen sei. »Das ist skandalös«, erklärte Bernd Mesovic von Pro Asyl. epd/nd

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