260 Euro vom Staat für schadstoffärmeres Autofahren

Leserfrage zur Nachrüstung mit einem Rußpartikelfilter bei älteren Diesel-Fahrzeugen

  • Lesedauer: 2 Min.
Ich habe gelesen, dass es in diesem Jahr wieder ein Förderprogramm der Bundesregierung für die Nachrüstung mit Rußpartikelfiltern bei älteren Diesel-Fahrzeugen gibt. Was muss ich tun, wenn ich das Förderprogramm in Anspruch nehmen möchte? Peter K., Nauen

Es ist zutreffend, dass es dieses Förderprogramm auch 2015 wieder gibt. Autofahrer erhalten vom Staat einen Zuschuss, wenn sie ihr älteres Diesel-Fahrzeug mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten. Der Topf umfasst insgesamt 30 Millionen Euro. Die Mittel reichen also für rund 115 000 Nachrüstungen. Ist das Geld aufgebraucht, gibt es keine Förderung mehr.

Seit dem 1. Februar 2015 können Interessierte auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) einen Antrag stellen.

Beim nachträglichen Einbau von Rußpartikelfiltern in ältere Diesel-Fahrzeuge ohne solche Anlage gibt es vom Staat 260 Euro Zuschuss. Allerdings können nur Halter von Diesel-Pkw die Förderung beantragen, deren Fahrzeug erstmalig vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurde.

Halter von leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen - wie etwa Transporter - können den Zuschuss beantragen, wenn ihr Fahrzeug erstmalig vor dem 17. Dezember 2009 zugelassen wurde. Die Förderung gibt es neben Autos und leichten Nutzfahrzeugen auch für Wohnmobile.

Rußpartikelfilter zum Nachrüsten gibt es ab etwa 600 Euro. Dazu kommen die Einbaukosten. Wer die Förderung bekommt, zahlt im besten Fall also 340 Euro plus Werkstatt.

Welche Vorteile haben Diesel-Fahrer durch die Nachrüstung? Die Filter verringern den Schadstoffausstoß. Dieselfahrer können damit in Städten mit Umweltzonen fahren. Zudem steigt der Wiederverkaufswert nachgerüsteter Fahrzeuge.

Die Antragstellung läuft ausschließlich über ein Formular auf der Internetseite des Bafa. Das Formular muss nach dem Ausfüllen ausgedruckt und per Post unterschrieben an das Amt geschickt werden - inklusive einer Kopie des Fahrzeugscheins. In dem Fahrzeugschein muss bereits der Einbau des Filters vermerkt sein. Das wiederum erledigt die zuständige Zulassungsbehörde bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Werkstatt. nd

Das Antragsformular für den Zuschuss steht auf die Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/bafa/de/weitere_aufgaben/pmsf/index.html

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