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Neu: Bis zu sechs Wochen Auszeit

Leserfrage zur Verhinderungspflege

  • Lesedauer: 2 Min.

Können Sie mir Auskunft geben, wie die aktuellen Regelungen für die Verhinderungspflege sind?
Hartmut H., Berlin

Verhinderungspflege - das bedeute, eine Auszeit bei der Pflege eines Angehörigen zu Hause zu nehmen. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn man selbst für die Pflege vorübergehend nicht zur Verfügung steht, sei es wegen eines Urlaubs oder einer Kur.

Seit dem 1. Januar 2015 übernimmt die Pflegekasse pro Jahr bis zu 1612 Euro an Kosten für die Ersatzpflegekraft (bisher 1550 Euro). Die Summe kann durch nicht genutzte Mittel der Kurzzeitpflege bis auf 2418 Euro erhöht werden.

Die Zeit, für die man die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen kann, wurde von vier auf sechs Wochen pro Jahr verlängert. Die Auszeit muss nicht »am Stück«, sondern kann auch tage- oder stundenweise genommen werden.

Die finanzielle Unterstützung ist aber nur ein Aspekt. Entscheidend ist, wer die Pflege vertretungsweise übernimmt. Denn der Pflegebedürftige muss den neuen Helfer akzeptieren. Ohne die Zustimmung des Betroffenen wird die Auszeit kaum möglich sein.

Hinzu kommt, dass vom Verwandtschaftsgrad der Ersatzpflegekraft auch die Höhe der Kostenerstattung durch die Pflegeversicherung abhängt. Die vorgenannten 1612 beziehungsweise 2418 Euro werden gezahlt, wenn die Ersatzpflegekraft nicht bis zum zweiten Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt ist und nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt. Ist das hingegen der Fall, würden laut Sozialgesetzbuch XI nur Kosten in Höhe des Pflegegeldes erstattet. In Pflegestufe I sind das 366 Euro für sechs Wochen Verhinderungspflege. Ersetzt werden jedoch auf Nachweis bis zu 1612 Euro für zusätzliche Aufwendungen wie Verdienstausfall oder Fahrtkosten.

Über die Formalitäten der Antragstellung für die Verhinderungspflege sollte man sich ausführlich informieren. Ansprechpartner sind für gesetzlich Versicherte die Pflegeberater der Kasse oder ein Pflegestützpunkt. Privat Versicherte wenden sich an die für sie zuständige Compass Pflegeberatung. Uwe Strachovsky

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