Umwandlungsverordnung verabschiedet

IHK kritisiert mögliche Verbotsprüfung der Umwidmung von Mietwohnungen in Eigentum

  • Sarah Liebigt
  • Lesedauer: 3 Min.
Berlin will regulierend in den Wohnungsmarkt eingreifen. Wer Mietwohnungen in Eigentum wandeln will, benötigt künftig die Zustimmung des Bezirks.

Der Senat hat am Dienstag beschlossen, die Umwandlung von Wohnungen wieder zu verbieten. Die Verordnung über «Genehmigungsvorbehalt zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten» ermöglicht es Bezirken nun wieder, die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum genehmigungsfähig zu machen. Künftig wird also von den Bezirken geprüft, ob die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum genehmigt werden kann. Wenn sich der Eigentümer verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren nur an die Mieter zu veräußern, die vorher schon in der betroffenen Wohnung gewohnt haben, kann die Umwandlung genehmigt werden.

Bereits Mitte Januar hatte Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel (SPD) erklärt, das Umwandlungsverbot werde in den 21 sogenannten Erhaltungsgebieten, also Gegenden mit einem angespannten Wohnungsmarkt, quer über die Stadt gelten. Das Verbot betreffe dann rund 160 000 Wohnungen, in denen 300 000 Menschen lebten. «Wir erwarten gerade für diese Gebiete nun eine deutliche Verbesserung», so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Rainer Wild.

Laut Mieterverein war es 2013 zu einem deutlichen Anstieg der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen um 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr gekommen. Knapp 9200 Wohnungen seien wurden 2013 umgewandelt worden. 2012 waren es 7264. Spitzenreiter war demnach erneut der Ortsteil Prenzlauer Berg. Hier wurden mehr als 1500 Wohnungen zu Eigentumswohnungen. An zweiter Stelle befand sich der Ortsteil Kreuzberg mit 921 Umwandlungen. Senator Geisel erklärte am Dienstag: «Wir wollen lebendige und sozial durchmischte Kieze in Berlin. Jeder sollte die Möglichkeit haben, in allen Teilen der Stadt wohnen zu können. Mit der Umwandlungsverordnung schützen wir Mieterinnen und Mieter in besonders gefährdeten Gebieten vor Verdrängung.»

Der Mieterverein begrüßte die Verordnung. «Dies ist ein wichtiger Schritt, um der Verdrängung einkommensschwacher Haushalte aus der Innenstadt entgegen zu wirken», erklärte Wild.

«Der erneut starke Eingriff in die Eigentumsrechte von Immobilienbesitzern verschlechtert das Investitionsklima in der Stadt, ohne dass die Mieten tatsächlich mittelfristig gedämpft werden», bemängelte die stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführerin Melanie Bähr. «In einer Stadt mit einer bereits existierenden starken Regulierung des Mietwohnungsmarktes entsteht durch diese neue Verordnung keine einzige neue Wohnung.» Begrüßenswert sei jedoch, dass Wohnungen, die später vom Mieter gekauft werden, vom Verbot ausgeschlossen sind. Zumindest dies ist ein kleines Signal, dass Eigentumsbildung in Milieuschutzgebieten durchaus auch für den Erhalt der gewünschten sozialen Mischung steht.«

Der Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine e.V. erklärte, der Senat nehme »ausgerechnet jetzt, wo die Eigentumsbildung durch die niedrigen Finanzierungskosten so leicht ist wie nie, die Chance, etwas für die Alterssicherung zu tun«.

Die derzeit »niedrigen« Zinsen sind ein gern angebrachtes Argument gegen die Verordnung. Es täuscht allerdings darüber hinweg, dass Kaufinteressierte, um besagte Zinsen zu bekommen, ein Startkapital im mittleren fünfstelligen Bereich benötigen: Beträge, über die vorrangig genau diejenigen verfügen, gegen die sich die Verordnung richtet.

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