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Hohes Alter schützt nicht

Verkehrssicherungspflicht

Ist jemand nach dem Straßenreinigungsgesetz zur Straßenreinigung verpflichtet, gilt das auch im hohen Alter.

Die AG Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20. November 2010 (Az. VG 1 L 299.4).Eine 95-jährige Frau hat ein Grundstück an einem öffentlichen Fußweg. Laut Berliner Straßenreinigungsgesetz muss sie diesen bis zur Mitte der Fläche reinigen. Das Bezirksamt zog sie also zur Reinigung heran. Die Frau meinte, sie könne dies nicht ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/964301.hohes-alter-schuetzt-nicht.html

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