Detektivüberwachung nur bei einer schweren Pflichtverletzung

Bundesarbeitsgericht in Erfurt urteilt

Wie weit dürfen Arbeitgeber bei der Überwachung ihrer Beschäftigten gehen? Beim Einsatz von Detektiven machte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt erstmals Vorgaben über den konkreten Fall hinaus: So dürfen Arbeitgeber krankgeschriebene Mitarbeiter nur dann von einem Detektiv überwachen lassen, wenn es konkrete Hinweise auf eine missbräuchliche Krankschreibung gibt. Gleiches gilt auch für heimliche Fotos.

So urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 19. Februar 2015 (Az. 8 AZR 1007/13). Ob gegebenenfalls auch Videokameras eingesetzt werden dürfen, ließ das Gericht anhand dieses verhandelten Falles allerdings offen (nd berichtete).

Der Fall: Geklagt hatte eine Sekretärin der Geschäftsleitung eines mittelständischen Unternehmens im Münsterland. Sie war vom 27. Dezember 2011 bis zum 28. Februar 2012 krankgeschrieben. Dabei hatte ihr zunächst ein Allgemeinarzt eine für vier Tage geltende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen Bronchialerkrankungen ausgestellt. Für die Zeit von Ende Januar bis Ende Februar 2012 reichte die Sekretärin zwei weitere Bescheinigungen eines Orthopäden wegen eines Bandscheibenvorfalls ein.

Der Arbeitgeber wollte den Bandscheibenvorfall jedoch nicht recht glauben und beauftragte einen Detektiv mit der Üb...


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