Kritik an Calypso ganz legal

Umweltverband BUND darf Bayer-Pestizide wieder als »bienengefährlich« bezeichnen

  • Marcus Meier
  • Lesedauer: 3 Min.
Weltweit wird ein Sterben von Bienenvölkern verzeichnet. Die Ursachen sind zwar ungeklärt, aber Vermutungen »mit Tatsachenkern« sind durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

Umweltverband siegt gegen Chemieriesen: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) darf zwei Pestizide für Privatanwender wieder als »bienengefährlich« bezeichnen und dem Hersteller Bayer Irreführung von Verbrauchern vorwerfen. So urteilte am Mittwoch das Landgericht Düsseldorf.

Damit darf der BUND seine Kritik nunmehr ganz legal äußern. Die Bayer CropScience Deutschland GmbH, Agrarsparte des Leverkusener Chemiekonzerns, hatte dies dem Umweltverband zunächst per einstweiliger Verfügung untersagen lassen. Die Ökos klagten gegen diese - aus ihrer Sicht - »Einschränkung der Meinungsfreiheit« und bekamen nun Recht. Die Verfügung wurde mit dem jetzigen Urteil wieder aufgehoben.

Der BUND darf nun seine Aussagen zur Bienengefährlichkeit wiederholen. Insbesondere, so die Richterin, da die Naturschützer gleichzeitig auf die behördliche Zulassung der beiden Pestizide hinweisen. Dem BUND kam zu Gute, dass die Richterin seine Aussagen als Meinungsäußerung »mit Tatsachenkern« wertete. Solche müssten besonders geschützt sein. Dass es so kommen würde, hatte sich bereits in der mündlichen Verhandlung am 24. Februar abgezeichnet.

»Wir bedauern die Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichts, die zunächst für Bayer gegen den BUND erlassene einstweilige Verfügung wieder aufzuheben«, erklärte Bayer-CropScience-Sprecher Utz Klages gegenüber »nd«. Zwar habe das Gericht nochmals auf die behördliche Einstufung der Bayer-Produkte als »nicht bienengefährlich« hingewiesen, doch die Aussagen des BUND als freie Meinungsäußerung gewertet. Eine Einschätzung, die man im Hause Bayer nicht nachvollziehen mag: »Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und mögliche weitere Schritte prüfen«, kündete Klages an.

Tomas Brückmann spricht hingegen von einem Erfolg: »Das ist ein Sieg für die Bienen und die Meinungsfreiheit«, so der wissenschaftliche Mitarbeiter im BUND-Projekt »Pestizide und Biodiversität«. Brückmann forderte Bayer dazu auf, die beiden Produkte vom Markt zu nehmen. Zudem müsse die EU die Zulassung des Wirkstoffs Thiacloprid zurücknehmen, der zu den Neonikotinoiden zählt. Diese gelten laut BUND als Mitauslöser des weltweit zu beobachtenden Bienenvölkersterbens.

Der Umweltverband hatte unter anderem in einem »Einkaufs-Check« zum Thema »Pestizidverkauf in Bau- und Gartenmärkten« behauptet, die beiden Bayer-Produkte »Schädlingsfrei Calypso« und »Zierpflanzenspray Lizetan« seien gefährlich für Bienen. Der Aufdruck »bienenungefährlich« auf der Verpackung suggeriere aber das Gegenteil und führe daher die Verbraucher in die Irre.

Bayer monierte unter anderem, der BUND weise nicht deutlich genug auf die behördliche Zulassung von Calypso und Lizetan hin. Der Hinweis auf die Einstufung auf der Verpackung der beiden Bayer-Produkte sei zudem in der erfolgten Form rechtlich verbindlich. Allein deshalb könne man nicht von einer Irreführung sprechen.

Die beiden Pestizide werden insbesondere über Baumärkte und gewöhnliche Onlinehändler vertrieben. Zur Zielgruppe zählen private Pflanzenfreunde und Hobbygärtner. Derzeit werden die beiden Pflanzenschutzmittel in der Tat durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit noch als »besonders bienenungefährlich« eingestuft. Das entspräche aber nicht mehr dem Forschungsstand, so der BUND unter Berufung auf »überzeugende Studien«. So habe der Berliner Neurobiologe Randolf Menzel nachgewiesen, dass die Insektizide die Gehirnprozesse der Bienen stören und ihre Kommunikation, Navigation und Pollensammelfähigkeit einschränken.

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