Schadenersatz für Mängel
Baurecht
32 606 Euro forderten Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft als Schadenersatz für die Beseitigung von Mängeln an sechs Balkonen, so der Bauherren-Schutzbund (BSB).
Die Bauträgerverträge zum Erwerb der Eigentumswohnungen waren im Jahr 1998 geschlossen worden. Die Übergabe erfolgte zwei Jahre später. 2002 wurde die Undichtigkeit der Balkone durch die Eigentümer gerügt, eine Nachbesserung durch den Bauträger erfolgte jedoch nicht. Er vertrat den Standpunkt, die Mängel seien bei der Abnahme nicht vorbehalten worden und deshalb die Schadenersatzansprüche verwirkt.
Das Landgericht Aachen hatte der Klage der Bauherren in vollem Umfang stattgegeben. Auch das Oberlandesgericht Köln (Az. 15 U 166/08) bestätigte die Entscheidung.
Der Bundesgerichtshof wies die Beschwerde des Bauträgers gegen diese Entsche...
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