BGH stärkt Mieterrechte bei Schönheitsreparaturen
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Mietern bei geforderten Schönheitsreparaturen an Mietwohnungen erheblich gestärkt. Wenn Vermieter eine Wohnung unrenoviert an Mieter übergeben, sind Klauseln im Mietvertrag zu fälligen Schönheitsreparaturen ungültig, heißt es in einem von drei am Mittwoch verkündeten Urteilen. Mieter müssen in diesen Fällen weder während der Mietzeit noch beim Auszug die Wohnung renovieren oder für unterlassene Renovierungen Schadenersatz zahlen (AZ. VII ZR 185/14 u.a.). Das Gericht in Karlsruhe stoppte damit die Praxis von Vermietern in Ballungsräumen wie etwa Berlin, die die Kosten für Schönheitsreparaturen unrenovierter Wohnungen oftmals auf Mieter abwälzen. dpa/nd
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