Steuererklärung nur noch in elektronischer Form

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Potsdam. In Brandenburg müssen alle Steuererklärungen vom Veranlagungsjahr 2014 an in elektronischer Form eingereicht werden. Nach Angaben des Finanzministeriums betreffe diese Vorschrift alle Steuerpflichtigen, die Einkommen aus Gewerbetätigkeit und selbstständiger Arbeit beziehen. In Papierform eingereichte Steuerklärungen für 2014 und die Folgejahre gelten ab sofort als »verfahrenstechnisch nicht abgegeben« und würden nicht bearbeitet. Die Finanzämter seien angewiesen, die 2011 eingeführte elektronische Abgabepflicht in diesen Fällen nun mit Verspätungszuschlägen durchzusetzen. Bisher hatten die Ämter auch die Papierform akzeptiert. winei

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