Parlament verschärft Polizeigesetz

Rot-Schwarz verdoppelt Gewahrsam auf 96 Stunden / Opposition kritisiert Grundrechtseingriffe

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Mit der Mehrheit der Koalition hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstag eine Novellierung des Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (ASOG) beschlossen.

Es sind Geschenke für die Law-and-Order-Wähler von der CDU. Mit der Mehrheit der Großen Koalition hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstag das Polizeigesetz in Berlin verschärft. Zur Novellierung des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) gehört unter anderem die Verdoppelung des sogenannten Unterbindungsgewahrsams von 48 auf 96 Stunden sowie eine Regelung zum Scannen von Kfz-Kennzeichen bei Fahndungen. Außerdem wurden Regelungen für den Einsatz von Berliner Polizisten im Ausland und ausländischen Polizisten in Berlin beschlossen. Ingesamt rund ein Dutzend Maßnahmen umfasst das Änderungspaket. »Wir erweisen der Sicherheit in dieser Stadt einen großen Dienst - mit einigen wenigen, prononcierten Änderungen«, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Robbin Juhnke. Innensenator Frank Henkel (CDU) schwieg im Plenum zum neuen Polizeigesetz, bereits in der Innenausschusssitzung zu...


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