Krankenhaus haftet nicht für Sturz auf Toilette

Ein Krankenhaus muss nicht für den Sturz einer Patientin haften, die alleine zur Toilette gegangen war. Da die Klägerin die mögliche Hilfeleistung des Klinikpersonals nicht in Anspruch genommen habe, wirke sich ihr Sturz nicht zulasten des Krankenhauses aus.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 26 U 13/14) hervor. Die Klägerin selbst habe eingeräumt, dass sie am Unfalltag auf Hilfe des Pflegepersonals verzichtete. Das Oberlandesgericht bestätigte mit der Entscheidung ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts Arnsb...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.