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Anspruch auf häusliche Pflege im Wohnheim
Bundessozialgericht
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen grundsätzlich Bewohnern in Obdachlosenheimen und auch im Bereich betreutes Wohnen mit häuslicher Krankenpflege versorgen. Nur einfachste Behandlungen sind von den Einrichtungen selbst zu leisten.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/967109.anspruch-auf-haeusliche-pflege-im-wohnheim.html
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