Europäische Richter sollen entscheiden

Frauen müssen auf Urteil zu Brustimplantaten warten

Im Prozess um die Schmerzensgeldklage einer Frau aus der Vorderpfalz wegen minderwertiger Brustimplantate gibt es vorerst keine endgültige Entscheidung.

Karlsruhe. Im Streit um die Haftung für mangelhafte französische Brustimplantate müssen tausende Frauen auf eine Entscheidung warten. Der Bundesgerichtshof reichte am Donnerstag eine Klage gegen den TÜV Rheinland dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter. Die Luxemburger Richter sollen klären, wie umfangreich Prüfpflichten bei der Zertifizierung von Medizinprodukten sind.

Der französische Hersteller Poly Implant Prothèse (PIP) hatte seine Implantate statt mit Spezial- mit billigerem Industriesilikon befüllt. Weltweit zehntausende Frauen haben sich die Implantate einsetzen lassen.

Französische ...


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