Händler muss Fahrzeug trotz TÜV vor Verkauf überprüfen

BGH-Urteil zum Gebrauchtwagenkauf

Einen Gebrauchtwagen sollte sich nicht nur Käufer gut ansehen, sondern auch Verkäufer. Das musste jetzt ein Händler feststellen. Er muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) einen maroden Gebrauchtwagen zurücknehmen.

Nach einer Pressemitteilung des BGH beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15. April 2015 (Az. VIII ZR 80/14) zum Gebrauchtwagenkauf mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen dem Käufer eine Nacherfüllung durch den Verkäufer gemäß § 440 Satz 1 BGB nicht zugemutet werden kann und er zum sofortigen Rücktritt vom Kauf berechtigt ist.

Der Sachverhalt: Die Klägerin hatte am 3. August 2012 von dem beklagten Autohändler einen 13 Jahre alten Pkw Opel Zafira mit einer Laufleistung von 144 000 km zum Preis von 5000 Euro gekauft. Entsprechend der im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarung (»HU neu«) war am Tag des Fahrzeugkaufs die Hauptuntersuchung (TÜV) durchgeführt und das Fahrzeug mit einer TÜV-Plakette versehen worden.

Am Tag nach dem Kauf versagte der Motor mehrfach. Die Klägerin ließ das Fahr...


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