nd-aktuell.de / 29.04.2015 / Ratgeber / Seite 24

Dunstabzug, Kochplatte und Co.

Fragen & Antworten zu den neuen EU-Energiesparregeln

Ständig dreht sich der Stromzähler. Auch wer am Herd werkelt, verbraucht Energie. Um das Klima zu schonen, verbannt die EU besonders energiehungrige Küchengeräte vom Markt. Dazu Fragen & Antworten.

Für verschiedene Küchengeräte gelten seit 20. Februar strengere Energiesparvorgaben. Die Hersteller sehen das gelassen. Zudem sie mit einem geringeren Verbrauch auch beim Kunden werben können.

Was änderte sich?

Die EU verbietet extrem energiehungrige Backöfen, Kochfelder und Dunstabzugshauben. Das betrifft Dunstabzugshauben sowie mit Strom oder Gas betriebene Backöfen und Kochfelder für den Hausgebrauch. Sie müssen energieeffizienter werden. Ermittelt werden diese Werte in standardisierten Testsituationen. Dabei darf für eine bestimmte Leistung nicht mehr als eine bestimmte Energiemenge verbraucht werden - die mathematischen Formeln dazu stehen in einem EU-Gesetz.

Bedeutet das für die Hersteller einen großen Aufwand?

Einen gewissen Aufwand gibt es. Die Hersteller müssen Daten liefern. Doch die Firmen können mit einer guten Energieeffizienz auch punkten beim Kunden. »Das Energielabel hatte bisher Vorteile im Marketing«, sagt Werner Scholz vom Elektroindustrie-Branchenverband ZVEI. Allerdings warnt er vor zu kleinteiligen Vorgaben: Damit sich eine Kennzeichnung lohne, müsse es auch eine ausreichend große Spannbreite beim Energieverbrauch in einer Produktkategorie geben.

Hat die Branche Probleme, um die Standards zu schaffen?

»Die Wirtschaft weiß seit zwei Jahren, dass diese neuen Auflagen kommen. Es gibt da überhaupt keinen Aufreger«, meint Scholz. Viele Produkte wiesen schon heute eine gute Energieeffizienz auf. »Sie sehen in Deutschland inzwischen fast nur noch Backöfen mit mindestens der Klasse A.«

Gibt es solche Regeln schon für andere Produkte?

Ja, eine ganze Menge. Seit dem vergangenen September ist zum Beispiel die Leistung von Staubsaugern schon auf 1600 Watt gedrosselt. Für Kaffeemaschinen muss es seit Jahresbeginn im Normalbetrieb eine automatische Abschaltung der Warmhalteplatte geben oder einen energiesparenden Bereitschaftsmodus. Auch für Geschirrspüler oder Kühlschränke gibt es Energiesparauflagen.

Können Verbraucher dabei Geld sparen?

Ja. Bei einem energiesparenden Gasbackofen lassen sich über die durchschnittliche Lebensdauer laut EU-Kommission jährlich 180 Euro sparen, bei einem Elektrobackofen 230 Euro - im Vergleich zu einem herkömmlichen Produkt. Auch das Klima profitiert: Die Vorgaben für die drei Gerätegruppen sollen zu einer Minderung des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) ab 2020 von einer Million Tonnen jährlich führen, so die EU-Kommission.

Müssen Geschäfte nun alte Bestände wegwerfen?

Nein. Die neuen Regeln gelten nur für Produkte, die neu in den Verkehr gebracht werden. Produkte, die schon im Handel sind, betreffen sie nicht. dpa/nd