Mehr Sozialhilfe für Behinderte

Bundessozialgericht kippt Kürzung um 20 Prozent

Behinderte und pflegebedürftige Erwachsene, die bei ihren Eltern leben, haben Anspruch auf den vollen Sozialhilfesatz.

Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am 24. März 2015 (Az. B 8 SO 5/14 R und Az. B 8 SO 9/14 R) in zwei Urteilen entschieden und damit die bislang übliche Praxis der Sozialämter, Behinderten nur 80 Prozent des Sozialhilfesatzes zu zahlen, gekippt. Der 8. Senat des Bundessozialgerichts bekräftigte damit seine Rechtsprechung vom Juli 2014 (Az. B 8 SO 14/13 R, Az. B 8 SO 31/12 R und Az. B 8 SO 12/13 R).

In den jetzt entschiedenen Fällen hatten die Städte Marl und Bonn erklärt, dass die volljährigen und noch bei den Eltern lebenden Kläger wegen ihrer Behinderung kein...


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