Katholische Kirche lockert ihr Arbeitsrecht

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Bonn. Die katholische Kirche mildert ihr Arbeitsrecht ab. In Zukunft führen sogenannte Loyalitätsverstöße gegen den kirchlichen Arbeitgeber nicht automatisch zu Kündigungen, wie die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn mitteilte. Nach den neuen Regelungen ist nach einer Wiederheirat eine Weiterbeschäftigung in einer katholischen Einrichtung möglich. Dasselbe gilt, wenn Kirchenbeschäftigte eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Das Arbeitsrecht wurde von mehr als zwei Dritteln der katholischen Bischöfe beschlossen. Es wird damit gerechnet, dass es in den nächsten Monaten in Kraft tritt. epd/nd

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