Katholische Kirche lockert Arbeitsrecht

Wiederheirat und Homosexualität: nicht automatisch Kündigung / Gewerkschaft fordert volle Mitbestimmung

Die katholischen Bischöfe reagieren auf die zunehmende Kritik am kirchlichen Arbeitsrecht. Entlassungen von Mitarbeitern sollen nach schweren Loyalitätsverstößen die absolute Ausnahme bleiben.

Die katholischen Bischöfe haben das kirchliche Arbeitsrecht entschärft. In Zukunft führen schwere Loyalitätsverstöße gegen den kirchlichen Arbeitgeber nicht automatisch zu Kündigungen, teilte die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn mit. Das neue Arbeitsrecht soll noch in diesem Jahr wirksam werden.

Nach den Regelungen ist auch nach einer Wiederheirat eine Weiterbeschäftigung in einer katholischen Einrichtung möglich. Dasselbe gilt, wenn Kirchenbeschäftigte eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. In beiden Fällen ist der katholische Arbeitgeber nun verpflichtet, »alle anderen denkbaren milderen Mittel« auszuschöpfen, heißt es. Um die Schwelle für Kündigungen höher zu legen, haben die Bischöfe überdies vereinbart, in den Diözesen eine Stelle zu schaffen, die vor der Entlassung konsultiert werden soll.

Der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Peter Neher, zeigte sich erleichtert über die Beschlüsse d...


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