US-Gericht erklärt NSA-Überwachung für rechtswidrig

Urteil: Datensammelei übersteigt das vom Parlament erlaubte Ausmaß

  • Lesedauer: 2 Min.
Die Schnüffelei des US-Geheimdienstes hält die Welt seit langem in Atem. Jetzt meldet sich ein US-Bundesgericht zu Wort. Und sagt klipp und klar: Das geht gar nicht.

Ein US-Bundesgericht hat das millionenfache Datensammeln des Geheimdienstes NSA für illegal erklärt. Das massive Sammeln von Telefon- und Internet-Metadaten sei nicht gesetzlich gedeckt, befand das Berufungsgericht in New York. Außerdem betont das Gericht, dass solche Metadaten, die keine Inhalte der Kommunikation weitergeben, sehr wohl Rückschlüsse auf Privates ermöglichen. Es ist das erste Mal, dass ein höheres öffentliches Gericht zu dem Thema Stellung nimmt.

Der Whistleblower Edward Snowden hatte 2013 die millionenfache Überwachung durch die NSA enthüllt und damit weltweite Empörung ausgelöst. Später hatte Präsident Barack Obama zwar eine Reform angestoßen, doch noch wird im Kongress darüber diskutiert.

Die NSA wollte die Entscheidungen zunächst nicht bewerten. Man wolle das Urteil erst genauer ansehen, sagte der NSA-Sprecher Edward Price. Zugleich verwies er auf die gegenwärtigen Reformbestrebungen im Kongress.

In dem fast 100-seitigen Urteil betont der vorsitzende Richter Gerard Lynch, auch das Sicherheitsgesetz »Patriot Act«, das kurz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 verabschiedet wurde, lasse ein derart massives Abschöpfen von Daten nicht zu. Das Sammeln von Metadaten »übersteigt das Ausmaß, das der Kongress erlaub hat«, heißt es.

Zudem betonte er, Metadaten würden ein »alarmierendes Ausmaß an detaillierten Informationen« vermitteln - auch wenn es sich dabei nicht um Inhalte der Kommunikation, sondern lediglich um die Verbindungsdaten handelt. So enthülle etwa die Verbindung zu einer Hotline für Süchtige oder Selbstmordgefährdete sehr viel über eine Person. »Metadaten können zivile, politische und religiöse Orientierungen enthüllen; sie können ebenfalls den sozialen Status eines Menschen offenlegen oder ob und wann er oder sie intime Beziehungen hatten.«

Die Bürgerrechtsorganisation ACLU, die vor dem Gericht klagte, sprach von einem richtungsweisenden Urteil. Auch im Kongress laufen bereits Bestrebungen, der Sammelwut Zügel anzulegen. Demnach soll die NSA künftig keine Telefon-Metadaten mehr selbst speichern dürfen. Dies sollen private Telefongesellschaften übernehmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf fand im Justizausschuss des Repräsentantenhauses bereits Zustimmung. Die »New York Times« bezeichnete dies kürzlich als einen entscheidenden Reformschritt. dpa/nd

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