Ungesetzlich

Olaf Standke zum jüngsten NSA-Urteil eines US-Bundesgerichtes

  • Olaf Standke
  • Lesedauer: 1 Min.
Zum ersten Mal hat ein Bundesgericht in den USA mit Blick auf die flächendeckenden Erfassung von Telefon- und Internetmetadaten der NSA klar gemacht: Dieses Ausspähen ist illegal und nicht durch das Gesetz gedeckt.

Von einem richtungsweisenden Urteil sprach die Bürgerrechtsorganisation ACLU, die geklagt hatte. Denn zum ersten Mal hat ein Bundesgericht in den USA mit Blick auf die flächendeckenden Erfassung von Telefon- und Internetmetadaten der NSA klar gemacht: Dieses Ausspähen ist illegal und nicht durch das Gesetz gedeckt. Auch nicht durch den »Patriot Act«, der nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 verabschiedet wurde und von den Sicherheitsbehörden gern als Blankoscheck für das weltweit größte Überwachungsprogramm betrachtet wird. Selbst wenn es bei den Metadaten nicht um Kommunikationsinhalte gehe, so das Berufungsgericht, vermittelten auch sie schon ein »alarmierendes Ausmaß« an personenbezogenen Informationen etwa über politische und religiöse Orientierungen oder den sozialen Status.

Ein Ende der NSA-Spionage bedeutet das aber noch nicht, zumal es nur um den Schutz von USA-Bürgern geht. Möglicherweise wird der Rechtsstreit schließlich beim Obersten Gericht in Washington landen. Der ohnehin halbherzige Versuch von Präsident Barack Obama, die Sammelwut der Geheimdienste mit einer Reform zu zügeln, wurde bisher im Senat ausgebremst. Da die Bestimmungen des Patriot Act aber in wenigen Wochen auslaufen, muss dringend auch ein neuer gesetzlicher Rahmen verabschiedet werden. Man darf gespannt sein, welchen Einfluss dabei das jüngste Urteil hat.

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