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Gutachter: Saar-Gruben rechtswidrig geflutet

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Saarbrücken. Scharfe Kritik an der Genehmigungspraxis für die Teilflutungen von Grubenschächten im Saarland hat ein Gutachter geäußert, der von der Grünen-Landtagsfraktion beauftragt worden war. Demnach waren die Genehmigungen rechtswidrig. Es sei »rechtswidrig versäumt worden, frühzeitig in die Abschlussbetriebsplanung einzusteigen«, sagte der Rechtsanwalt Dirk Teßler in Saarbrücken. Nach seiner Auffassung wären für alle Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen des Bergbaus ein Abschlussbetriebsplan und wasserrechtiche Genehmigungen erforderlich gewesen. Hinzu hätten eine umfangreiche Bürgerbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfungen kommen müssen. Das Bergbauunternehmen RAG plant eine komplette Flutung. Aktuell sind die Flutungen nach einem Widerspruch der Gemeinde Nalbach gestoppt. Ein Untersuchungsausschuss des Landtags will die Hintergründe für die erfolgten Teilgenehmigungen klären. dpa/nd

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