Pauschalierter Schadenersatz muss angemessene Höhe haben

Bundesgerichtshof zum Schadenersatz

Ein pauschalierter Schadenersatz darf nur dann geltend gemacht werden, wenn er dem tatsächlich entstandenen Schaden entspricht.

Das entschied der Bundesgerichtshof (Az. XII ZR 199/13) nach einer Information der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (DAH) im Falle eines Freizeitbads, das Armbänder mit einem Chip als Zahlungsmittel für seine Gäste verwendete. Diese konnten sich einen Kreditrahmen für den Chip festlegen lassen und sämtliche Kosten innerhalb des Bades darauf buchen lassen. Der vorinstallierte Rahmen auf der Karte betrug für einen Erwachsenen 150 Euro.

Im Ver...


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