Der Samenspender darf nicht übergangen werden

Adoption

Ein lesbisches Paar darf den Samenspender bei der Adoption des Kindes nicht übergehen. Ihm muss die Möglichkeit gegeben werden, anstelle der Lebensgefährtin der Mutter die rechtliche Vaterschaft für das Kind zu übernehmen.

So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 27. März 2015 (Az. XII ZB 473/13) veröffentlichten Beschluss. Eine Beteiligung des Vaters am Adoptionsverfahren sei nicht erforderlich, wenn er die rechtliche Vaterstellung wie beispielsweise bei einer anonymen Samenspende von vorn herein nicht einnehmen will.

Im konkreten Fall hatte ein ...


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