Keine Auskunftspflicht
Mietrecht: Hausfrieden
Wird ein Mieter von Nachbarn der Störung des Hausfriedens beschuldigt, hat er nach Auffassung des Amtsgerichts München (Urteil vom 8. August 2014, Az. 463 C 10947/14) kein Recht zu erfahren, wer welche Anschuldigungen erhebt.
Der Mieter einer Münchner Wohnung hatte auf Auskunft geklagt, nachdem seine Vermieterin ihn schriftlich aufgefordert hatte, Belästigungen anderer Mitmieter und Nachbarn zu unterlassen. Sie drohte mit Abmahnung und bei weiteren Verstößen mit fristloser Kündigung. Der Kläger verlangt nun von ihr Auskunft darüber, mit welchem Inhalt wann genau und von welchen anderen Mietern die Anschuldigungen ausgesprochen wurden.
Die Vermieterin verweigerte jedoch die Auskunft - auch weil die betroffenen Mieter aus Angst um Vertraulichkeit gebeten hätten. Daraufhin zog der Mieter vor Gericht.
Die Richterin wies die Klage ab. Es bestehe kein Auskunftsanspruch aufgrund des Mietverhältnisses. Die Vermieterin habe gegenüber ihren Mietern eine Fürsorgepflicht. Es drohe andernfalls weitere Gefahr für den Hausfrieden.
Laut Gericht sei dem Kläger zuzumuten, abzuwarten, ob die Vermieterin die Beschwerden tatsächlich zum Anlass für eine spätere Kündigung nimmt. Erst dann müssten die behaupteten Anschuldigungen konkret von der Vermieterin bewiesen werden. dpa/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.