Keine Auskunftspflicht

Mietrecht: Hausfrieden

  • Lesedauer: 1 Min.
Ein Mieter hat gegenüber dem Vermieter keinen Anspruch auf Auskunft über gegen ihn erhobenen Anschuldigungen.

Wird ein Mieter von Nachbarn der Störung des Hausfriedens beschuldigt, hat er nach Auffassung des Amtsgerichts München (Urteil vom 8. August 2014, Az. 463 C 10947/14) kein Recht zu erfahren, wer welche Anschuldigungen erhebt.

Der Mieter einer Münchner Wohnung hatte auf Auskunft geklagt, nachdem seine Vermieterin ihn schriftlich aufgefordert hatte, Belästigungen anderer Mitmieter und Nachbarn zu unterlassen. Sie drohte mit Abmahnung und bei weiteren Verstößen mit fristloser Kündigung. Der Kläger verlangt nun von ihr Auskunft darüber, mit welchem Inhalt wann genau und von welchen anderen Mietern die Anschuldigungen ausgesprochen wurden.

Die Vermieterin verweigerte jedoch die Auskunft - auch weil die betroffenen Mieter aus Angst um Vertraulichkeit gebeten hätten. Daraufhin zog der Mieter vor Gericht.

Die Richterin wies die Klage ab. Es bestehe kein Auskunftsanspruch aufgrund des Mietverhältnisses. Die Vermieterin habe gegenüber ihren Mietern eine Fürsorgepflicht. Es drohe andernfalls weitere Gefahr für den Hausfrieden.

Laut Gericht sei dem Kläger zuzumuten, abzuwarten, ob die Vermieterin die Beschwerden tatsächlich zum Anlass für eine spätere Kündigung nimmt. Erst dann müssten die behaupteten Anschuldigungen konkret von der Vermieterin bewiesen werden. dpa/nd

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