Regierung plant: Regelbedarfsstufen sollen neu berechnet werden

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Die Bundesregierung hat unlängst angekündigt, die Regelbedarfsstufe 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB) neu zu ermitteln.

Das teilte sie der Bundestagsfraktion der Grünen in einer Antwort auf deren Anfrage mit, berichtete der Bundestag in einem Schreiben vom 22. April 2015.

Diese Gelder erhalten voll erwerbsgeminderte behinderte Menschen, wenn sie volljährig sind und in einem Haushalt mit Verwandten oder anderen Personen zusammenleben, die nicht Ehegatte oder Lebenspartner sind. Derzeit beträgt der Bedarf 80 Prozent des vollen Regelsatzes (313 Euro je Monat).

Das Bundessozialgericht hatte diese Praxis in mehreren Urteilen verworfen, zuletzt im Verfahren im Juli 2014.

Die Bundesregierung schreibt nunmehr dazu, dass einzelne Stufen nicht isoliert geändert werden könnten. Entsprechende Änderungen seien ohnehin vorgesehen, hieß es dazu weiter.

Grundlage seien die aktuellen Daten der Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2013. Wenn das Statistische Bundesamt seine Auswertungen dazu im zweiten Halbjahr 2015 abgeschlossen habe, werde das Bundesarbeitsministerium die neue Regelbedarfsermittlung entsprechend einleiten, so die Ankündigung der Bundesregierung. epd/nd

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