Kernbrennstoffsteuer ist rechtens

EuGH-Urteil bringt Verlängerung der Abgabe über 2016 hinaus ins Gespräch

  • Simon Poelchau
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Bis zu 2,3 Milliarden Euro bringt die Brennelementesteuer dem Staat jährlich. Geld, das die AKW-Betreiber nicht zahlen wollen und deswegen klagten - vergeblich.

Dieses Urteil erfreut die hiesigen Atomkraftwerksbetreiber nicht, dafür die Umweltverbände um so mehr: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag in Luxemburg, dass die deutsche Kernbrennstoffsteuer nicht gegen europäisches Recht verstößt. Geklagt hatte die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, die im Besitz von RWE und E.on ist sowie Kernbrennstoffsteuern in Höhe von über 154 Millionen Euro wegen der ungeklärten Rechtslage noch nicht bezahlt hat.

2010 beschloss die schwarz-gelbe Regierung diese Abgabe, die von 2011 bis 2016 gilt. Demnach wird auf die Verwendung von Kernbrennstoff für die gewerbliche Stromerzeugung eine Steuer von 145 Euro pro Gramm Plutonium 239, Plutonium 241, Uran 233 oder Uran 235 fällig. Dem Staat entstehen so Milliardeneinnahmen, die unter anderem in die notwendige Sanierung der Schachtanlage Asse II fließen sollen, in der aus der Verwendung von Kernbrennstoff stammende radioaktive Abfälle gelagert ...


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