Maskenmann verurteilt

Angeklagter soll wegen erpresserischen Menschenraubs lebenslang hinter Gitter

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Es war einer der spektakulärsten Kriminalfälle in Brandenburg. Er beschäftigte auch die Landespolitik. Jetzt wurde in dem Indizienprozess um den Maskenmann das Urteil gesprochen.

Frankfurt (Oder). Im Maskenmannprozess hat das Landgericht Frankfurt (Oder) den Angeklagten am Freitag zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 47-Jährige 2011 und 2012 eine Millionärsfamilie überfallen und deren Personenschützer schwer verletzt sowie einen Investmentbanker entführt hat. Der Dachdecker aus Berlin hatte die Vorwürfe bestritten. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Sie legte Revision gegen das Urteil ein. Verteidiger Axel Weimann nannte die Urteilsbegründung eine Kopie dessen, was die Staatsanwaltschaft im Plädoyer gesagt habe.

Das Gericht sprach Mario K. nach rund einem Jahr Verhandlung schuldig. Die Richter stützten sich dabei allein auf Indizien. Die Vielzahl der Indizien gegen den vorbestraften Angeklagten von der Beschreibung des Täters bis hin zu Verhaltensweisen nach der Tat waren für das Gericht in der Gesamtschau überzeugend.

Laut Anklage hatte Mario K. im Oktober 2012 einen Investmentbanker in seinem Wochenendhaus in Storkow überfallen. Er zwang die Ehefrau und den Sohn, das Opfer zu fesseln. Anschließend soll er den Entführten mit einem Kajak und einer Luftmatratze auf eine kleine Schilfinsel im Storkower See gebracht und ihn gezwungen haben, einen Brief mit einer Lösegeldforderung in Höhe von einer Million Euro zu schreiben. Der damals 51-jährige Banker konnte sich nach zwei Tagen selbst befreien.

Bereits im Jahr 2011 hatte Mario K. der Anklage zufolge in Bad Saarow die Frau eines Berliner Unternehmers niedergeschlagen und wenig später auf einer Pferdekoppel die Tochter der Millionärsfamilie bedroht. Als der jungen Frau ein Personenschützer zu Hilfe kam, soll er aus wenigen Metern Entfernung auf ihn geschossen haben. Der Mann konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden und ist heute querschnittsgelähmt. Ihm hat das Gericht ein Schmerzensgeld von 250 000 Euro zugesprochen. Auch auf die flüchtende junge Frau schoss der Täter, diese Schüsse verfehlten jedoch ihr Ziel. Die Mutter und die Tochter entkamen.

Der Täter hatte bei seinen Angriffen jeweils Tarnkleidung getragen und sich mit einer Imkermaske vermummt. Daher der Name Maskenmann. K. war im September 2013 von einem Einsatzkommando der Polizei festgenommen worden.

Der Vorsitzende Richter Matthias Fuchs sagte bei der Urteilsbegründung, der bereits vorbestrafte Angeklagte habe geplant, ein Mitglied einer wohlhabenden Familie zu entführen, um Lösegeld zu erpressen. Nach seiner Haftentlassung 2009 habe er keine Arbeit aufgenommen. Er habe stattdessen für seine Pläne Orte in Ostbrandenburg auskundschaftet.

Kurz vor der Urteilsverkündung waren erneut Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten laut geworden. Nach Medienberichten, wonach nicht ausreichend gegen einen verdächtigen Ex-Polizisten ermittelt worden sei, hatte die Verteidigung den Wiedereinstieg in die Beweisaufnahme beantragt. Das Gericht sah letztlich jedoch keinen begründeten Verdacht gegen den Ex-Polizisten.

Spektakulär machten den Prozess auch Angaben von Polizeibeamten, wonach sie angeblich nicht in alle Richtungen ermitteln durften, etwa in die Richtung einer fingierte Entführung. Außerdem äußerte eine Kriminologin Zweifel an den Aussagen des entführten Bankers. Richter Fuchs machte am Freitag deutlich: »Der Schilderung des Geschädigten schenken wir in vollem Umfang Glauben.« Es gebe kein erkennbares Motiv, warum es sich um eine Lügengeschichte handeln soll.

Die Landtagsabgeordnete Ursula Nonnemacher (Grüne) erklärte: »Die Vorgehensweise der für diese Ermittlungen verantwortlichen polizeilichen Führungsebene wirft ernst zu nehmende Fragen auf.« Hier sei der Eindruck von »Seilschaften, Dünkel und einem Klima der Angst« in der Polizei entstanden. Agenturen/nd

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