Bei Alzheimer Scheidung nicht immer möglich

Bedeutet die Scheidung für einen nicht-deutschen und schwer kranken, unter einer Alzheimererkrankung leidenden Ehepartner dessen Ausweisung aus Deutschland, so kann das Gericht den Scheidungsantrag wegen besonderer Härte ablehnen.

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert in diesem Zusammenhang über eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin Tempelhof-Kreuzberg vom 27. März 2014 (Az. 177 F 10637/13).

Der Ehemann einer an Alzheimer erkrankten Syrerin wollte sich scheiden lassen. Seine Frau lebte zu diesem Zeitpunkt seit drei Jahren in einem deutschen Pflegeheim. Der Mann sah die Ehe als gescheitert an, da er keine eheliche Bindung mehr fühlte.

Der Pfleg...


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