Nur ein Verdacht reicht nicht

Kündigung eines Bauvertrages

Ein Bauherr muss triftige Gründe benennen können, um aus einem Vertrag mit einer von ihm beauftragten Baufirma auszusteigen.

Negative Erfahrungen anderer Bauherrn reichen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht, wie das Oberlandesgericht Hamburg (Az. 11 U 150/11) urteilte.

Der Fall: Es ging um den Bau eines Fertighauses. Auftraggeber und Auftra...


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