Nur ein Verdacht reicht nicht
Kündigung eines Bauvertrages
Ein Bauherr muss triftige Gründe benennen können, um aus einem Vertrag mit einer von ihm beauftragten Baufirma auszusteigen.
Negative Erfahrungen anderer Bauherrn reichen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht, wie das Oberlandesgericht Hamburg (Az. 11 U 150/11) urteilte.
Der Fall: Es ging um den Bau eines Fertighauses. Auftraggeber und Auftra...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.