Auch für Vermisste müssen Renten weiter gezahlt werden

Sozialgericht Karlsruhe

Renten müssen auch für verschollene Rentner weiter gezahlt werden. Allerdings müssen beim Tod des Rentners die Erben oder die Kontobevollmächtigten Überzahlungen gegebenenfalls erstatten.

Das entschied das Sozialgericht Karlsruhe in einem am 9. Mai 2015 veröffentlichten Urteil (Az. S 16 R 1372/14). Damit muss ein Sohn für seine verschollene und dann für Tod erklärte Mutter 125 760 Euro überzahlte Rente zurückerstatten.

Die Mutter war den Angaben nach am 28. Februar 2000 in Paraguay als vermisst gemeldet worden. Als die Rentenversicherung davon erfuhr, stellte sie die ...


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